Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner des Maklerkunden in Bezug auf den Maklervertrag ist DV IMMO PLUS (im Folgenden: „DV IMMO PLUS“, „wir“). Die Kommunikation erfolgt vorzugsweise per E-Mail.

2. Mit dem Abschluss des Maklervertrags akzeptiert der Maklerkunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit DV IMMO PLUS. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB zukünftig zu ändern. Abweichende Bedingungen des Maklerkunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Vertrag und die geltenden AGB werden von DV IMMO PLUS archiviert. Der Maklerkunde kann die aktuellen AGB jederzeit auf unserer Website einsehen und herunterladen.

3. Unsere Anzeigen für Objekte sowie alle anderen Informationen zu Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Vermietungsmöglichkeiten, die im Internet oder auf anderen Wegen veröffentlicht oder übermittelt werden, stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Maklervertrags dar. Ein Maklervertrag mit DV IMMO PLUS kommt auch ohne schriftliche Bestätigung zustande, wenn unsere Maklertätigkeit angefragt oder in Anspruch genommen wird, beispielsweise durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins, die Anfrage eines Exposés oder von Details zu einem bestimmten Objekt, oder durch die Erteilung eines allgemeinen Suchauftrags. Der Maklervertrag erfordert keine spezielle Form.
Maklerverträge bezüglich Wohnraums bedürfen hingegen nach § 656a BGB der Textform. Dafür reicht eine Vereinbarung z. B. über E-Mail aus.

4. Sobald ein sogenannter Hauptvertrag (Vertrag über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt) zustande kommt, verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung einer Maklerprovision an DV IMMO PLUS. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich für den Abschluss des Hauptvertrags war, um die Provisionspflicht auszulösen. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Falls keine spezielle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die ortsübliche Maklerprovision als vereinbart. Die Provision wird unmittelbar nach Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Hauptvertrags verdient und ist 14 Tage später fällig.

5. Der Anspruch auf Maklerprovision besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag nicht direkt vom Maklerkunden, sondern von einer Person abgeschlossen wird, die mit ihm familiär oder gesellschaftlich verbunden ist und durch den Maklerkunden von der Vertragsgelegenheit erfahren hat. Dazu zählen insbesondere nahe Verwandte sowie Gesellschafter und Vertreter des Unternehmens des Maklerkunden oder mit diesem gesellschaftlich verbundene Unternehmen.

6. Alle Informationen zu Objekten, Vertragsmöglichkeiten und Vertragspartnern, die der Maklerkunde von DV IMMO PLUS erhält, sind ausschließlich für seine persönliche Nutzung bestimmt. Der Maklerkunde ist verpflichtet, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und darf sie weder ganz noch teilweise ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung an Dritte weitergeben. Sollte der Maklerkunde diese Vertraulichkeitspflicht verletzen und ein Dritter, der die Informationen vom Maklerkunden erhalten hat, oder weitere Personen, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließen, ist der Maklerkunde verpflichtet, die vereinbarte Maklerprovision an DV IMMO PLUS zu zahlen.

7. Auch wenn der tatsächlich abgeschlossene Hauptvertrag von dem Vertrag abweicht, auf den sich unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bezog, entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision, sofern der abgeschlossene Vertrag wirtschaftlich gleichwertig oder identisch mit dem ursprünglich angestrebten Vertrag ist. Dies gilt insbesondere, wenn durch den abweichenden Vertrag der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird wie durch den ursprünglich angestrebten Vertrag.

8. Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.

9. DV IMMO PLUS ist berechtigt, auch für die andere Vertragsseite tätig zu werden, sowohl gegen Entgelt als auch unentgeltlich (Doppeltätigkeit).

10. Sollte dem Maklerkunden eine von DV IMMO PLUS vermittelte oder nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags für ein bestimmtes Objekt bereits bekannt sein (sog. Vorkenntnis), ist er verpflichtet, uns umgehend nach Erhalt unserer Mitteilung darüber zu informieren und auf Nachfrage einen Nachweis über diese Vorkenntnis zu erbringen.

11. Die von DV IMMO PLUS an den Maklerkunden weitergeleiteten Objektinformationen stammen von den jeweiligen Objektinhabern (Eigentümern, Vermietern) oder deren Beauftragten. Wir können die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen nicht gewährleisten und übernehmen daher keine Haftung für eventuelle Unvollständigkeiten, Fehler oder veraltete Informationen. Es liegt in der Verantwortung des Maklerkunden, die Informationen sorgfältig zu überprüfen und bei Bedarf zusätzliche Unterlagen oder Nachweise anzufordern.

12. Die Haftung von DV IMMO PLUS ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.

13. DV IMMO PLUS übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Websites, auf die unsere Website verweist. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte dieser verlinkten Websites regelmäßig auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen, sofern keine konkreten Hinweise vorliegen. Sobald wir von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Website erfahren, werden wir den entsprechenden Link unverzüglich entfernen.

14. Abgesehen von den in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB genannten Fällen verjähren Ansprüche des Maklerkunden gegen DV Immo Plus innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlich festgelegten Beginn der Verjährungsfrist.
Provisionsansprüche von DV IMMO PLUS aus nachgewiesenen oder vermittelten Gelegenheiten zum Abschluss eines Kaufvertrages entstehen noch und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für die Kaufgelegenheit war.

15. Für alle Rechtsverhältnisse mit DV IMMO PLUS gilt deutsches Recht, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt für Verbraucher nur insoweit, als sie nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthalts verlieren.

16. Für Maklerkunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, wird Berlin/Deutschland als Erfüllungsort für die vertraglichen Verpflichtungen vereinbart. Wenn der Maklerkunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Berlin/Deutschland ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit DV IMMO PLUS.

17. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 

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